Wilfried Melchior Antiquariat

Allerhöchste Kabinetsorder vom 10ten Februar 1825., wegen der den minderjährigen Soldaten zu gestattenden Freiheit, ohne Zustimmung ihrer Eltern, nach geleisteter dreijähriger Dienstzeit, fortdienen zu können.

Berlin, den 10ten Februar 1825. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 919).
* Über die Verlängerung der Dienstzeit von Minderjährigen in Preußen, die ohne Absprache mit den Eltern den Militärdienst fortsetzen (sich weiter verpflichten) konnten.

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