Berlin, den 11ten Juli 1829. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1203). * Genehmigung, daß auf den Konventen "hinfüro drei Abgeordnete des Standes der Landgemeinden zugelassen werden" und bestimmt, daß "einschließlich der Domainen-Dörfer, in drei Bezirke einzutheilen sind...", über Ortswähler hierzu, Schulze oder Dorfrichter.
Berlin, Decker 1868. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 7246). * Zum Straßenbau in der Neumark und östlichen Niederlausitz: Graf von Itzenplitz ordnete an, daß beide Nachträge dieser Gesellschaft für Straßenbau durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Liegnitz bekannt gemacht werden muß.
Berlin, den 17. November 1868. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 7246). * Zum Straßenbau in der Neumark und östlichen Niederlausitz. Sorau (Niederlausitz) und Züllichau Grünberg Chausseebauverein.
Potsdam, den 29sten April 1829. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1184). * Für den Kommunallandtag ("niederlausitzer Stände") waren als Vertreter des Kreises aus den drei genannten Herrschaften noch zwei Abgeordnete "zur Wahrnehmung der Interessen" den Ständen der Niederlausitz hinzuzufügen. Es handelte sich dabei um den hier auch so genannten "älteren Gubener Kreis".
Berlin, den 4 März 1868. 4 Blatt mit sieben Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 7033). * Die Besitzer am Landgraben in einem Seitental der Lubst oberhalb Sommerfeld zwischen Sablath und Bellkau [Belkau], werden in einer Genossenschaft als "Verband der Entwässung des Landgrabenthales" zusammengefasst. Abdruck der Statuten in 16 Paragraphen. Mit namentlicher Nennung des Deichinspektor, der anliegenden Dörfer Sablath, Tauchel, Guschau und Witzen, wie auch Meyersdorf. - Entwässerung, Bewässerung, Melioration usw.