Statut für den Verband zur Entwässerung des Landgrabenthales im Sorauer Kreise.

Vom 4. März 1868.
Berlin, den 4 März 1868. 4 Blatt mit sieben Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 7033).
* Die Besitzer am Landgraben in einem Seitental der Lubst oberhalb Sommerfeld zwischen Sablath und Bellkau [Belkau], werden in einer Genossenschaft als "Verband der Entwässung des Landgrabenthales" zusammengefasst. Abdruck der Statuten in 16 Paragraphen. Mit namentlicher Nennung des Deichinspektor, der anliegenden Dörfer Sablath, Tauchel, Guschau und Witzen, wie auch Meyersdorf. - Entwässerung, Bewässerung, Melioration usw.

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