Bekanntmachung, die Genehmigung eines zweiten Nachtrags zu dem Statut des Zülllichau-Grünberg-Sorauer Chausseebauvereins betreffend.

Vom 17. November 1868.
Berlin, Decker 1868. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 7246).
* Zum Straßenbau in der Neumark und östlichen Niederlausitz: Graf von Itzenplitz ordnete an, daß beide Nachträge dieser Gesellschaft für Straßenbau durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Liegnitz bekannt gemacht werden muß.

5,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 147662