Allerhöchste Kabinetsorder vom 29sten April 1829., betreffend die Hinzuziehung der für den Kommunal-Landtag der Niederlausitz gewählten Abgeordneten der Vasallen-Gutsbesitzer in den Herrschaften Sorau, Triebel, Forst und Pförten zu den Kreiskonventen des alten Gubener Kreises.

Potsdam, den 29sten April 1829. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1184).
* Für den Kommunallandtag ("niederlausitzer Stände") waren als Vertreter des Kreises aus den drei genannten Herrschaften noch zwei Abgeordnete "zur Wahrnehmung der Interessen" den Ständen der Niederlausitz hinzuzufügen. Es handelte sich dabei um den hier auch so genannten "älteren Gubener Kreis".

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