Württemberg, Friedrich König von

Verordnung, betreffend Gründung der allgemeinen Brand-Schadens-Versicherungs-Gesellschaft.

Stuttgart, 17. December 1807. Doppelblatt mit 3 ungez. Seiten Text. 4° (ca. 30,5 x 18,5 cm).
Über Verteilung einer (hier nicht beiliegenden) Ordnung und Einzelheiten der Versicherungspolice zu dieser Feuerversicherung (Gebäude ohne Nummer, Anschläge, falls bereits in einem Institut versichert, Schätzung usw.) "... daß der Termin des Anfangs dieser...der 1te Jänner 1808 seyn soll". - Württembergische Feuerversicherung.

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