Württemberg, Friedrich König von

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Feuerversicherung - Württemberg
Württemberg, Friedrich König von

Brandschadens-Umlage.

Verordnung.
Stuttgart, 19. Juli 1806. Doppelblatt (2 ungez. Seiten Text und 2 Seiten weiß). Kl.-Folio. - Großformatiger Originaldruck für Aushang und Kanzlei.
Gebäudebrandversicherung. - Seit Errichtung der Brand-Versicherungs-Anstalt in Neu-Württembergischen Landen haben sich mehrere "Brand-Unglüksfälle" ereignet und sind die verunglückten Mitglieder entschädigt worden. Für künftige Fälle und zur Bestreitung der Instituts-Ausgaben wird für einen angemessen Geld-Vorrat eine "Umlage zu Sechs Kreuzer von jedem Hundert Gulden des Gebäude-Anschlags" bestimmt.
Bestellnummer: 18351
40,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
Feuerversicherung - Württemberg
Württemberg, Friedrich König von

Verordnung, betreffend Gründung der allgemeinen Brand-Schadens-Versicherungs-Gesellschaft.

Stuttgart, 17. December 1807. Doppelblatt mit 3 ungez. Seiten Text. 4° (ca. 30,5 x 18,5 cm).
Über Verteilung einer (hier nicht beiliegenden) Ordnung und Einzelheiten der Versicherungspolice zu dieser Feuerversicherung (Gebäude ohne Nummer, Anschläge, falls bereits in einem Institut versichert, Schätzung usw.) "... daß der Termin des Anfangs dieser...der 1te Jänner 1808 seyn soll". - Württembergische Feuerversicherung.
Bestellnummer: 33739
40,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
Veruntreuung
Württemberg, Friedrich König von

Verordnung "Die Bestrafung der Kassen-Reste betr."

Stuttgart, 1. August 1806. 2 Doppelblätter mit 7 ungez. Seiten Text. Kl.-Folio. - Großformatiger Originaldruck für Aushang und Kanzlei.
* Über Behandlung öffentlicher Gelder wegen "seit kurzer Zeit häufig aufgetretenen Fällen von Veruntreuung". Dabei Aneignung, Nachlässigkeit, Kassenreste, Entnahme, Vermischung mit privatem Geld, Verfälschung, über Kassen-Diebe, Verwendung zum Vorteil anderer, Verleihung u. a.
Bestellnummer: 33740
65,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
Württemberg
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Anweisung für Oberforst- und Forst-Beamte, entsprechend [hier nicht] anliegender Wald-Feuer-Ordnung für "lokale Modifikation und Supplierung" der zur Löschung der Waldbrände zu treffenden Anstalten, "die erforderlichen Erfahrungen zu sammeln, diese zusammen zu stellen und...vorzulegen".

Stuttgart, 5./14. Juli 1806. Doppelblatt (1 ungez. Seite Text und 3 Seiten weiß). Kl.-Folio. - Großformatiger Originaldruck für Aushang und Kanzlei.
* Wald-Feuerordnung: Waldbrand, Brandverhütung, Feuerwehr.
Bestellnummer: 18349
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