Württemberg, Friedrich König von

Anweisung für Oberforst- und Forst-Beamte, entsprechend [hier nicht] anliegender Wald-Feuer-Ordnung für "lokale Modifikation und Supplierung" der zur Löschung der Waldbrände zu treffenden Anstalten, "die erforderlichen Erfahrungen zu sammeln, diese zusammen zu stellen und...vorzulegen".

Stuttgart, 5./14. Juli 1806. Doppelblatt (1 ungez. Seite Text und 3 Seiten weiß). Kl.-Folio. - Großformatiger Originaldruck für Aushang und Kanzlei.
* Wald-Feuerordnung: Waldbrand, Brandverhütung, Feuerwehr.

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