Berlin den 25. Februar 1843. 3 Blatt mit sechs Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2324). * Zensur der Presse in Preußen: Eine Zusammenstellung aus den Verordnungen von 1819 und 1824 als allgemeine Übersicht in 5 Punkten mit der Überschrift "Censur-Instruktion". ("Durch die Censur soll...der Druck solcher Schriften verhindert werden, welche mit den Hauptgrundsäten der Religion im Allgemeinen und des christlichen Glaubens insbesondere im Widerspruch stehen, also....[...]...oder endlich Religionswahrheiten auf fanatische Weise in die Politik hinüberziehen und dadurch Verwirrung der Begriffe verbreiten"), "Moral und gute Sitten", "innere und äußere Sicherheit" sind weitere Abschnitte.
Berlin, den 23. Februar 1843. 3 Blatt mit sechs Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2325). * Regularien in 15 Paragraphen. Stichworte: Bezírkszensor, Lokalzensor, Anstellung durch den Innenminister, Beschwerden, Polizeibehörden, Zensurverwaltung, Kompetenz der Zensurgerichte, Oberzensurgerichte.