Bremen, den 26. Januar 1856. S. 661-690 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 4488). * Friedrich Wilhelm IV., König von Preußen, hielt sich bei Unterzeichnung in Bremen auf.
Vom 13ten Juli 1812. [Und:] Fernerweite Bekanntmachung in Betreff der Vermögens- und Einkommenssteuer. Vom 13ten Juli 1812.
Berlin, den 13ten Juli 1812. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 121-122). * Gedruckt unterzeichnet "Der Staatskanzler Hardenberg". - Freiherr Karl August von Hardenberg .
1812. 7 Blatt mit dreizehn Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 104). * Ein damaliger Meilenstein ähnlich des Einkommensteuergesetz (ESt), die Vermögenssteuer für Reiche in Berlin. Im ersten Paragraph heißt es "Die Stadt Berlin wird in Zwölf Reviere getheilt". Nach 33 Paragraphen folgt tatsächlich eine "Beilage A" mit sehr ausführlicher Auflistung aller Straßen, Gassen u. a. (z. B. von "Neu Kölln am Wasser" bis "Weinberg am Unterbaum"), Beilage B als Eidesformel und Beilage C als Tabellen (Formularmuster) der Vermögensangaben, sowie dem obligatorischen Zahlungsvermerk als Beilage D.
Berlin den 30. März 1850. 4 Blatt mit sieben Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3261). * Vereine und Versammlungen, Bekanntgabe, Statuten usw. "Für Vereine, welche bezwecken, politische Gegenstände in Versammlungen zu erörtern, gelten...Beschränkungen: a) sie dürfen keine Frauenspersonen, Schüler und Lehrlinge als Mitglieder aufnehmen...[...] Versammlungen nocht beiwohnen". Gleichgestellt sind "öffentliche Aufzüge" auf Straßen im Sinne von Demonstrationen. Genannt sind Regularien Volksversammlungen unter freiem Himmel, Vereinsverbot, Ordner, Leiter oder Redner, mitführen von Waffen u. a.