Berlin, den 1. Januar 1869. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7281). * Bestimmungen für den Bergbau im Fürstentum Waldeck und Pyrmont, mit Zustimmung von Fürst Georg Victor zu W. Es handelt sich um die Erweiterung des Preußischen Gesetzes auf dieses Gebiet. Genannt sind auch Dachschiefer, Soolquellen, Mineralbrunnen.