Gesetz, betreffend die Einführung des Preußischen Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865. in die Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont.

Vom 1. Januar 1869.
Berlin, den 1. Januar 1869. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7281).
* Bestimmungen für den Bergbau im Fürstentum Waldeck und Pyrmont, mit Zustimmung von Fürst Georg Victor zu W. Es handelt sich um die Erweiterung des Preußischen Gesetzes auf dieses Gebiet. Genannt sind auch Dachschiefer, Soolquellen, Mineralbrunnen.

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