Putbus, den 20. August 1853. 2 Blatt mit vier Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3850). * Für die Straßen von 1. Pollnow nach Carwitz. 2. Schlawe nach Wusterwitz. 3. Crangen bis zur Rummelsburger Kreisgrenze bei Börnen. 4. Von Rügenwalde bis zur Stolper Kreisgrenze in der Richtung auf Stolpmünde. - Abgedruckt ist auch ein Textmuster der Obligation in Preußische Taler Kurant, sowie Zins-Kupon.
Ostende, den 4. September 1861. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5444). * Für den Straßenbau wurde insgesamt eine Schuld von 44.450 Taler aufgenommen. Abgedruckt ist auch ein Textmuster der Obligation in Preußische Taler Kurant, sowie ein Zins-Kupon.
Berlin, den 28. Dezember 1868. 4 Blatt mit sechs Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7315). * Abgedruckt ist auch ein Textmuster der Obligation in Preußische Taler Kurant, sowie Zins-Kupon.
Berlin, den 14ten Mai 1836. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1712). * Friedrich Schleiermacher starb 1834, "Am 18. Mai 1809 heiratete Schleiermacher die einundzwanzigjährige Henriette von Willich (17881840), geb. von Mühlenfels, die Witwe seines Freundes Pastor Ehrenfried von Willich. Der Altersunterschied betrug zwanzig Jahre. Zu den zwei Kindern, die Henriette Schleiermacher in ihre zweite Ehe mitbrachte (darunter der spätere Jurist Ehrenfried von Willich), kamen vier gemeinsame Kinder hinzu... Die Ehe litt unter der großen Verschiedenheit der Partner und den Gegensätzen zwischen seiner Weltanschauung und Henriettes Neigung zum Okkultismus. Schleiermachers Tochter Hildegard (1817-1889) heiratete 1834 den Rittergutsbesitzer und Politiker Maximilian von Schwerin-Putzar" (Wikip.).