Allerhöchste Kabinetsorder vom 19ten August 1835., die definitive Berichtigung des Schuldenverhältnisses mehrerer Landgemeinden in Schlesien betreffend, welche durch den Ankauf von Rittergütern und deren Vertheilung sich mit Schulden belastet haben, für welche sie als Korrealverpflichtete haften.