Berlin den 17ten December 1811. 5 Blatt mit acht Seiten Text und zwei Seiten Formular. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 64). * Verproviantierung zur Unterhaltung der französischen Truppen in den Oberfestungen und auf den Märschen mit Nennung der hierzu Verpflichteten als Klassifikation und Deklaration. Zahlungen über diverse Kassen als "Festungs-Verpflegungs-Beiträge".
Wien, den 6ten Mai 1815. 2 Blatt mit vier Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 276). * Militärpflicht auch für Beamte. * Für Preußen, der König befand sich zur Zeit der Veröffentlichung in Wien. - Wiener Kongress.
Berlin, den 28sten März 1811. S. 170-192 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 31). * Regelwerk für die Militärseelsorge in Preußen. Der Militärprediger und seine Amtsgeschäfte, ergänzend die Verhältnisse der Feldküster. Seinerzeit gab es in den sechs Brigaden je drei Pfarrer, sowie in Berlin. Königsberg und Breslau Garnisonsprediger, der Königsberger musste auch der Litauischen Sprache gewachsen sein, Festungsprediger waren in Pillau und Silberberg. Katholische Prediger gab es nur in Westpreußen und Oberschlesien (auch mit polnischer Sprache), Feldprobst u. a.