Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über die Presse vom 30. Juni 1849.

Vom 5. Juni 1850.
Berlin den 10. Juni 1850. 2 Blatt mit vier Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3278).
* Enthält Regularien für "Zeitungen und Zeitschiften" gegen den "Mißbrauch der Presse" welche "die Ordnung und Ruhe im Lande mit wachsenden Gefahren bedrohen" in Form von Ergänzungen zur Pressegesetzgebung mit 14 Paragraphen. - Stichworte: Zeitungsgeschichte, Preußen.

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