Gesetz über die Presse.

Berlin, den 17. März 1848.
Berlin 1848. 2 Blatt mit vier Seiten Text. 4° Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2936). - Stockflecken.
* Das Pressegesetz in Preußen im Revolutionsjahr 1848: "Die Censur wird hiermit aufgehoben" [Zensur]. Über Strafbarkeit von Inhalte, Impressumpflicht, Genehmigung von Zeitungen, Verleger usw.

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