Verordnung wegen Aufhebung des Edikts vom 2ten Juli 1812. und wegen der Auswanderung überhaupt.

De dato den 15ten September 1818.
Berlin den 15ten Dezember 1818. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 498).
* Auswanderer bzw. Auswanderung aus Preußen.

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