Die Vertilgung der Wespen betreffend.

Samstag den 29. August 1846.
Offenburg, Otteni 1846. 1 Blatt (S. 79-80). Gr.-8°. (Verordnungsbl. für den Mittelrheinkr., Nro. 17). - Gebräunt.
* Wespen (Vespinae). - Auf der Vorderseite ganzseitig diese Meldepflicht bei außergewöhnlicher Anzahl, da zu befürchten ist, daß diese´"beim Reifwerden der Trauben und des Spätobstes in großer Masse verwüstend einfallen". Nennt Methoden und Verfahren zur Bekämpfung. - Stichworte: Weinbau in Baden, Obstbau, Fallobst. * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Naturwissenschaften - Zoologie: Entomologie").

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