Gesetz, betreffend die Abänderung einzelner Bestimmungen des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865/1892.

Vom 14. Juli 1905.
Berlin 1905. 4 Blatt mit acht Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 10632).
* Abänderungen erfuhren ausführlich die Berechnung des Lohnes entsprechend beladener Fördergefäße, die Bildung von Arbeiterausschüssen als Vertretung der Bergarbeiter, die Arbeitszeit und Arbeitsbedinungen, Bergausschüsse u. a.

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