Verordnung wegen Aufhebung der bisherigen Verstattung des Ausspielens von Grundstücken.

Vom 31sten März 1812.
Berlin, den 31sten März 1812. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 86).
* Grundstücke als Gewinn in einer Lotterie sollen nicht mehr gestattet sein.

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