Verordnung wegen Aufhebung der bisherigen Verstattung des Ausspielens von Grundstücken.
Vom 31sten März 1812.
Berlin, den 31sten März 1812. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 86). * Grundstücke als Gewinn in einer Lotterie sollen nicht mehr gestattet sein.