Verordnung wegen Aufhebung der bisherigen Ausschließung der Untergerichte in Ostpreußen, Litthauen und Westpreußen von Bearbeitung der Wechsel- und Konkurs-Prozesse.

Vom 28sten Februar 1811.
Berlin, den 28sten Februar 1811. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 26).

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