Verordnung wegen Aufhebung der bisherigen Ausschließung der Untergerichte in Ostpreußen, Litthauen und Westpreußen von Bearbeitung der Wechsel- und Konkurs-Prozesse.
Vom 28sten Februar 1811.
Berlin, den 28sten Februar 1811. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 26).