Verordnung über die Anwendung des §. 19. der Kriminal-Ordnung auf die Untergerichte in den wiedervereinigten und neuen Provinzen.

Vom 11ten März 1818.
Berlin, den 11ten März 1818. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 462).

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