Den Genuß des Fleisches von verunglücktem, oder erkranktem Vieh betreffend.

Freiburg den 4. Juli 1845.
Freiburg, Gebr. Groos 1845. S. 57-60 (2 Blatt). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Verordnungsbl. für den Oberrheinkr., 11). - Komplette Einzelnummer.
Enthält auf zweiTextseiten die Bekanntmachung dieser Empfehlung für Fleisch, welches zum Verkauf an die Freibank geht.

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