Verordnung, betreffend die Zuweisung der in den Herzogthümern Schleswig, Holstein und Lauenburg stehenden Truppen zum ersten Wahlbezirke des Regierungsbezirks Potsdam für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten.

Vom 7. Juni 1866.
Berlin, den 7. Juni 1866. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6337).

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