Uebereinkunft zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogthume Hessen, den zu dem Thüringischen Zoll- und Handelsvereine verbundenen Staaten, Nassau und der freien Stadt Frankfurt einerseits, und Hannover, Oldenburg und Braunschweig andererseits, wegen Unterdrückung des Schleichhandels.

Vom 1. November 1837.
Hannover, 1. November 1837. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1843).
* Über Schleichhandel, im heutigen Sprachgebrauch dem Schwarzmarkt.

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