Verordnung, betreffend die Ausführung des Fischereigesetzes in der Provinz Brandenburg und dem Stadtkreis Berlin.

Vom 8. August 1887.
Berlin den 12. September 1887. 5 Blatt mit neun Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9234).
* Fischerei, Fischfang in der Provinz Brandenburg und dem Stadtkreis Berlin. Interessant ist hierbei die Liste der Arten (auch mit lateinischen Namen) der Vorkommen und die Mindestgröße des genehmigten Fanges, Uhrzeiten, wie auch die Gewässer mit eingeschränkten Fischereibetrieb (Buchstabe a-h, von der Nuthe von Saarmund bis zur Pleiske von Pleiskehammer bis zur Beutnitzer Neumühle nahe oberhalb Leichholz).

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