Verordnung an den Staats- und Justiz-Minister von Kircheisen und an den Geheimen Staats-Rath und Obersten von Hake, über die Rechtspflege in Kriminal- und Injurien-Sachen gegen beurlaubte und inaktive Unteroffiziere und Soldaten.

Vom 21sten Februar 1811.
Berlin den 13ten März 1811. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 24).
* Militärgerichte.

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