Gesetz, betreffend die Unterstützung der bedürftigen Familien zum Dienste einberufener Reserve- und Landwehrmannschaften.

Charlottenburg, den 27. Februar 1850. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3229).
* Preußische Landwehr: Unterstützung bei Bedürftigkeit während Dienst, bei Tötung oder Beschädigung, Gefangenschaft und Reserveübung. - Unter den gedruckten Unterzeichnern auch Karl Adolf von Strotha, Kriegsminister von Preußen.

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