Allerhöchste Kabinetsorder vom 25sten April 1835., betreffend den gänzlichen Verlust des Gnadengehalts der Militair-Invaliden, die eines vor oder nach ihrer Entlassung aus dem Militairdienste begangenen Verbrechens überführt werden, welches während ihres Militairdienstes die Ausstoßung aus dem Soldatenstande zur Folge gehabt haben würde.

Berlin, 25sten April 1835. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1596).

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