Allerhöchste Kabinetsorder vom 25sten April 1835., betreffend den gänzlichen Verlust des Gnadengehalts der Militair-Invaliden, die eines vor oder nach ihrer Entlassung aus dem Militairdienste begangenen Verbrechens überführt werden, welches während ihres Militairdienstes die Ausstoßung aus dem Soldatenstande zur Folge gehabt haben würde.