Tarif, nach welchem die Abgabe für Benutzung der städtischen Ladebrücken in der Stadt Neuwarp, Kreis Ueckermünde, Regierungsbezirk Stettin, bis auf Weiteres zu erheben ist.

Vom 25. März 1875.
Berlin 1875. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 8311).

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