Tarif, nach welchem die Abgabe für Benutzung der städtischen Ladebrücken in der Stadt Neuwarp, Kreis Ueckermünde, Regierungsbezirk Stettin, bis auf Weiteres zu erheben ist.
Vom 25. März 1875.
Berlin 1875. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 8311).