Statut des Graditzer Deichverbandes.

Vom 4. Juni 1851.
Berlin den 1. Juli 1851. S. 415-437 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3412).
* Zur Unterhaltung eines Deiches gegen Überschwemmung der Elbe vom Triestewitzer Windmühlenberg bis zur Lünette Werdau und von dort nach Lünette Zwethau und genau beschriebener Stelle des Seeberg, gemessen am Pegel von Torgau. Der Verband war in 4 Bezirke aufgeteilt: "Feldmark Werdau und Eulenau; Feldmark Zschackau, Zeckritz und Dorffeldmark Kreyschau; Rittergut und Dorf Zwethau". - Stichworte: Deichhauptmann, Deichbeamten, Deichgenossen, Deichschöppen, Landkreis Nordsachsen, Beilrode, Graditz, Großtreben, Kreischau.

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