Statut des Brandschütz-Gloschkauer Deichverbandes.

Vom 21. April 1852.
Berlin den 15. Juni 1852. S. 321-344 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3576).
* Die Niederung der Oder von Brandschütz bis Gloschkau mit dem Deichverband in Neumarkt (Schlesien). - Von den zum Deichverbande gehörigen Grundstücken ist der größte Theil, bestehend aus Ländereien der "Domäne Nimkau, des Königlichen Forstfiskus, der Dominien Groß- und Klein-Bresa, Gnieskau, Brandschütz, Leonhardwitz, Tschirnau, Belkau, Wolfsdorf, Gloschkau, Grünthal Göbel, der Eingesessenen von Klein-Bresa, Gnieskau, Brandschütz, Leonhardwitz, Tschirnau, Belkau, Gloschkau, Nimkau mit Neuvorwerk, Groß- und Klein-Sabor, Lubthal, Göbel, Grünthal, Bruch, und aus Grundstücken verschiedener sonstiger Besitzer im sogenannten Ohlschen Bruche, bisher durch den Bresa-Stephansdorfer Haupt-Oderdeich, gegen die Ueberschwemmungen der Oder und hat zu dem prov. Bresa-Stephansdorfer Deichverband gehört.

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