Allerhöchster Erlaß vom 21. Februar 1870., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Groß-Ammensleben im Anschluß an die Magd eburg-Neuhaldenslebener Kunststraße über Gutenswegen bis zur Wolmirstedt-Neuhaldenslebener Kreisgrenze in der Richtung auf Ackendorf.