Statut des Bautke-Tschwirtschener Deichverbandes.

Vom 21. Januar 1856.
Berlin, den 21. Januar 1856. S. 81-93 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 4349).
* Für die Oder-Niederung von der Iseritz bis zur Mündung der Bartsch, wegen Anlegung von Deichen gegen Überschwemmung. Genannt sind Teinitz- und Faude-Graben, Deichamt und 8 Aufsichtsbezirke mit jeweiligen Feldmarken (Nennung zahlreicher Dörfer). Hervorgegangen aus den früheren provisorischen Deichverbänden Dombsen-Irsingen und Lauersitz-Schabenau. - Kreis Guhrau und Kreis Wohlau.

20,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 149845


Schnellkauf

Bitte geben Sie die Bestellnummer aus unserem Katalog ein.

Willkommen zurück!