Berlin, den 21. Januar 1856. S. 81-93 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 4349).
* Für die Oder-Niederung von der Iseritz bis zur Mündung der Bartsch, wegen Anlegung von Deichen gegen Überschwemmung. Genannt sind Teinitz- und Faude-Graben, Deichamt und 8 Aufsichtsbezirke mit jeweiligen Feldmarken (Nennung zahlreicher Dörfer). Hervorgegangen aus den früheren provisorischen Deichverbänden Dombsen-Irsingen und Lauersitz-Schabenau. - Kreis Guhrau und Kreis Wohlau.
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