Instruktion wegen Errichtung der Untergerichte in den mit dem Preußischen Staate vereinigten ehemals Sächsischen Provinzen.

Vom 4ten Mai 1820.
Berlin, den 4ten Mai 1820. 3 Blatt mit sechs Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 599).
* Zum Gerichtswesen in der Provinz Sachsen.

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