Instruktion wegen Errichtung der Untergerichte in den mit dem Preußischen Staate vereinigten ehemals Sächsischen Provinzen.
Vom 4ten Mai 1820.
Berlin, den 4ten Mai 1820. 3 Blatt mit sechs Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 599). * Zum Gerichtswesen in der Provinz Sachsen.