Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen Preußen und Rußland;

vom 11. März / 27. Febr. 1825.
Berlin, 11. Mai 1825. 6 Blatt. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 934).
* Handelsvertrag mit Russland. Unterzeichner waren Christian Günther Graf von Bernstorff und Paul Baron von Mohrenheim. Betrifft hauptsächlich Polen nach dem Wiener Kongress ("Wiener Vertrag...1815"). Es wurde alles geregelt vom Mundvorrat der Schiffer bis zur freien Schiffahrt auf der Weichsel und dem Niemen. Als Zollämter in Preußen sind genannt: Schmalleninken, Stallupöhnen, Johannisburg, Neidenburg, Thorn, Strzalkowo, Pogorzelice, Podkoje bei Skalmierzyce, Podciomze, Landsberg, sowie in Polen: Kucharskini, Wirballen, Kollno, Mlawa, Polnisch Leibitsch, Nieszawa, Sluzewo, Slupce, Peisern, Kalisz, Wieruszow und Prauska. Desweiteren die Hafenstädte Danzig, Elbing, Königsberg und Memel. "Der Durchgang auf der Straße von Brody nach Odessa bleibt nach den Bestimmungen des Ukases...unverändert". * Stichworte: Handelsvertrag, Wirtschaftsvertrag mit dem Kaiserreich Russland, Handelsbeziehungen, Preußen, Deutschland.

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