Allerhöchster Erlaß vom 10. Januar 1863., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chausseen im Kreise Naugard, Regierungsbezirk Stett in, 1) von Gollnow nach Massow und weiter bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Stargard, 2) von Naugard nach Daber und weiter bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Freienwalde.

Berlin, den 10. Januar 1863. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5650).
* Pommern.

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