Allerhöchste Kabinetsorder vom 26. Juli 1847., betreffend die den Ständen des Saatziger und des Pyritzer Kreises in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Stargard nach Dölitz und deren eventuelle Fortsetzung in der Richtung auf Bernstein, so wie einer Chaussee von Hohenkrug über Schützenaue nach Pyritz und deren eventuelle Fortsetzung bis an die Neumärkische Gränze in der Richtung auf Soldin, bewilligten fiskalischen Vorrechte,.

Sanssouci, den 26. Juli 1847. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2881).

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