Gesetz, betreffend die Verpflichtung der Gemeinden in der Provinz Hessen-Nassau zur Haltung von Ziegenböcken.

Vom 12. Juni 1909.
Berlin den 20. August 1909. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 10985). - Sehr guter Zustand.
* Regelarien zur Ziegenzucht.

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