Allerhöchster Erlaß vom 17. Januar 1872., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Templin, Regierungsbezirk Pots dam, für die Seitens desselben zu übernehmende Aktien-Chaussee von der Ruppiner Kreisgrenze bei Badingen über Zehdenick und Templin bis zur Einmündung in die Berlin-Prenzlauer Chaussee.