Allerhöchster Erlaß vom 17. Januar 1872., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Templin, Regierungsbezirk Pots dam, für die Seitens desselben zu übernehmende Aktien-Chaussee von der Ruppiner Kreisgrenze bei Badingen über Zehdenick und Templin bis zur Einmündung in die Berlin-Prenzlauer Chaussee.

Berlin, den 17. Januar 1872. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 7969)

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