Gesetz, betreffend die Veränderung der Grenzen der Kreise Calbe und Jerichow I im Regierungsbezirke Magde burg und Änderung der Amtsgerichtsbezirke Gommern und Schönebeck.

Vom 31. März 1913.
Berlin, Decker 1913. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 11265).
* Für die Landgemeinden Grünewalde und Elbenau zur Vereinigung mit Schönebeck.

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