Allerhöchster Erlaß vom 15. Februar 1864., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen im Kreise Zauch-Belzig des Regierungs-Bezirks Pots dam: a) von Belzig über Wiesenburg und Reetz bis zur Grenze des I. Jerichowschen Kreises gegen Loburg; b) von Belzig über Dahnsdorf dicht an Niemegk vorbei nach Treuenbrietzen; c) von Brück über Claistow nach Baumgartenbrück mit einer Zweig-Chaussee von Claistow nach Lehnin.

Berlin, den 15. Februar 1864. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 5834).
* Kloster Lehnin, Klaistow, Baumgartenbrück.

10,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 154726


Kunden, die diesen Titel kauften, haben auch folgende Titel bestellt:

 
Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5753).
* Zur Beschaffung von Geldmittel für den Straßenbau wurden vom Kreis Jerichow Obligationen ausgegeben, deren Textliche Muster beigegeben sind.
 
15,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
 
Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7463)
* Für den Chausseebau, gennnt ist auch die Baukasse zu Loburg. Abgedruckt ist auch ein Textmuster der Obligation in Preußische Taler Kurant, sowie Zins-Kupon.
 
20,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten