Gesetz, betreffend die Staatsverträge zwischen Thüringen und Preußen über das gemeinschaftliche Landgericht in Meiningen vom 28. Mai/18. Juni 1921 und über den Anschluß thüringischer Gebietsteile an den Landgerichtsbezirk Erfurt und den Oberlandesgerichtsbezirk Naumburg a. S. vom 15. Juni/20. Juni 1921.

Vom 27. August 1921.
Berlin, den 27. August 1921. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 12185).
* Mit abgedruckt ist der Staatsvertrag hierzu. Genannt sind darin auch die Landgerichtsbezirke Sondershausen, Greußen, Ebeleben, Frankenhausen, Schlotheim und Allstedt.

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