Allerhöchste Kabinetsorder vom 15ten 1833., betreffend den Antrag des vierten Sächsischen Provinzial-Landtages, wegen Modifikation der Vorschrift Art. 2. A. 1. der Verordnung vom 17ten Mai 1827. hinsichtlich der Wahl der ritterschaftlichen Abgeordneten des Thüringischen Wahl-Bezirks.