Allerhöchste Kabinetsorder vom 15ten 1833., betreffend den Antrag des vierten Sächsischen Provinzial-Landtages, wegen Modifikation der Vorschrift Art. 2. A. 1. der Verordnung vom 17ten Mai 1827. hinsichtlich der Wahl der ritterschaftlichen Abgeordneten des Thüringischen Wahl-Bezirks.

Berlin, den 15sten Juni 1833. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1438).
* Wahlen Provinz Sachsen Landtag betr. Thüringen.

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